Rostocker Kunstpreis 2024
Die Kulturstiftung Rostock e.V. und die Kunsthalle Rostock verleihen – im Jahre 2024 zum 18. Mal – den Rostocker Kunstpreis. Möglich wird dies erneut durch die großzügige Unterstützung der PROVINZIAL-Versicherung. Ziel des Preises ist, Künstlerinnen und Künstler, die in Mecklenburg-Vorpommern leben oder deren Biografie und Werk einen Bezug zur Region hat, zu würdigen und zu fördern. Für 2024 wird der Kunstpreis erstmals für Videokunst ausgeschrieben. Zur Bewerbung sollen Videobeiträge ausschließlich als Links eingereicht werden. Die Filme sollten eine maximale Länge von 5 min nicht überschreiten. Höhe und Art des Preises Die Auszeichnung besteht aus einem Preisgeld in Höhe von 10.000 €. Die Kunsthalle Rostock wird den von der Jury für den Kunstpreis nominierten Kandidatinnen und Kandidaten ein Ausstellungshonorar zur Verfügung stellen. Teilnahmebedingungen und Bewerbung Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer kann maximal drei Filme einreichen. Die Bewerbung sollte mit dem Betreff Rostocker Kunstpreis 2024 versehen werden. Alle Anhänge müssen im PDF-Format sein und folgendermaßen gekennzeichnet werden: z.B. Vorname_Zunahme_Vita.pdf. Eine Kurzbiographie und Werkserläuterung (max. eine halbe A4-Seite) ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Der Absender (Name, Adresse, Mailadresse, Telefon-Nr.) ist auf der Bewerbungsmail anzugeben. Jury Die Jury besteht aus Vertretern der Kulturstiftung Rostock e.V., der Kunsthalle Rostock, der PROVINZIAL-Versicherung sowie weiteren externen Fachleuten. Aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerbern nominiert die Jury Kandidatinnen und Kandidaten für den Kunstpreis. Die Jury bittet die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten für den Rostocker Kunstpreis, Filme für die Ausstellung in der Kunsthalle Rostock einzureichen. Termine Bewerbungen können bis zum 31. August 2024 (Verlängert bis 15. September 2024!!!) ausschließlich per Mail mit dem Stichwort Rostocker Kunstpreis 2024 an info@kh-rostock.de geschickt werden. Ab dem 30. November 2024 werden die Filme der von der Jury nominierten Kandidatinnen und Kandidaten in der Kunsthalle Rostock der Öffentlichkeit bis zum 9. Februar 2025 präsentiert. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen einer Festveranstaltung am 25. Januar 2025. Kosten Reise- und Übernachtungskosten sind von den Kandidaten selbst zu tragen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Förderung und Unterstützung Die Kunsthalle Rostock gGmbH wird gefördert durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern und durch den Verein „Freunde der Kunsthalle Rostock e. V.“, Gesundheitspartner: Klinikum Südstadt Rostock, Kulturpartner: NDR Kultur
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