Ausschreibung Rostocker Kunstpreis 2025
Die Kulturstiftung Rostock e.V., die Hanse- und Universitätsstadt Rostock und die Kunsthalle Rostock verleihen – im Jahre 2025 zum 19. Mal – den Rostocker Kunstpreis. Möglich wird dies erneut durch die großzügige Unterstützung der Versicherung PROVINZIAL NORD. Ziel des Preises ist, Künstlerinnen und Künstler, die in Mecklenburg-Vorpommern leben oder deren Biografie und Werk einen Bezug zur Region hat, zu würdigen und zu fördern. Das Genre soll jährlich wechseln. 2025 wird der Kunstpreis für Künstlerische Grafik ausgeschrieben.
Höhe und Art des Preises Die Auszeichnung besteht aus einem Preisgeld in Höhe von 10.000 €. Die Kunsthalle Rostock unterstützt die von der Jury für den Kunstpreis nominierten Kandidatinnen und Kandidaten mit einem Honorar für den Auf- und Abbau der Ausstellung.
Teilnahmebedingungen und Bewerbung Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer kann eine Auswahl ihrer bzw. seiner Arbeiten – zunächst in Form von hinreichend repräsentativen Reproduktionen in kompakter ausgedruckter Form einreichen (keine Lose-Blatt-Sammlung oder digitale Bewerbung mit Datenträgern jeder Art oder per Email). Die Bewerbung sollte im Format A4, maximal A3, mit einem Deckblatt/Kennwort „Rostocker Kunstpreis 2025“ erfolgen. Aus Versicherungsgründen dürfen keine Originale eingereicht werden. Eine Kurzbiographie (max. 1 A4-Seite) ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Der Absender (Name, Adresse, Mailadresse, Telefon-Nr.) ist deutlich auf den Unterlagen zu kennzeichnen.
Jury Die Jury besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Kulturstiftung Rostock e.V., der Versicherung PROVINZIAL NORD und der Kunsthalle Rostock sowie weiteren externen Fachleuten, u.a. Professorinnen und Professoren aus Kunsthochschulen. Aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerbern nominiert die Jury Kandidatinnen und Kandidaten für den Kunstpreis. Die Jury bittet die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten für den Rostocker Kunstpreis, Originale für eine Ausstellung in der Kunsthalle Rostock einzureichen.
Zweistufiges Verfahren/Termine Bewerbungen können bis zum 31. August 2025 an die Kunsthalle Rostock, Hamburger Straße 40, 18069 Rostock, mit dem Stichwort „Rostocker Kunstpreis 2025“ geschickt werden. Nach der ersten Bewertungsrunde werden ab dem 29. November 2025 die Original-Arbeiten der von der Jury nominierten Kandidatinnen und Kandidaten in der Kunsthalle Rostock der Öffentlichkeit in einer Ausstellung präsentiert. Diese dient in der zweiten Bewertungsrunde der Auswahl der Preisträgerin bzw. des Preisträgers. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen einer Festveranstaltung im Januar 2026.
Transport Die Kandidatinnen und Kandidaten für den Rostocker Kunstpreis werden gebeten, den Transport und den Rücktransport der eingereichten Arbeiten selbst zu realisieren. Wenn notwendig, können nachzuweisende Kosten anteilig von der Kulturstiftung Rostock e.V. übernommen werden. Übernachtungskosten sind von den Kandidaten selbst zu tragen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Förderung und Unterstützung Der Rostocker Kunstpreis wird unterstützt von der PROVINZIAL-Versicherung und der Kulturstiftung Rostock e.V.. Die Kunsthalle Rostock gGmbH wird gefördert durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern, die ROSTOCK PORT GmbH, die Nordwasser GmbH, die Stadtwerke Rostock AG, die Wall GmbH, die Wohnungsgenossenschaft Schiffahrt-Hafen Rostock eG und den Verein „Freunde der Kunsthalle Rostock e. V.“. Gesundheitspartner: Klinikum Südstadt Rostock, Kulturpartner: NDR Kultur
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